Allgemeine Geschäftsbedingungen – IT-Luchs

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehungen, insbesondere alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, zwischen der Firma IT-Luchs – Inhaber: Benjamin Scheelen (nachfolgend „IT-Luchs“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung.

(2) Die Firma IT-Luchs widerspricht sowohl entgegenstehenden oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch Bedingungen des Kunden, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch die IT-Luchs zugestimmt.

(3) IT-Luchs ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen einer Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Die von IT-Luchs gemachten Angebote – insbesondere hinsichtlich der Preise, der Menge, der Lieferfrist, der Liefermöglichkeiten und der Nebenleistungen – sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde hat bei der Prüfung der Angebote eine Mitwirkungspflicht. In dem Prozess der Angebotserstellung wird, wenn nicht anders bekannt, der Bedarf des Kunden geschätzt. Spiegelt diese Schätzung nicht den Bedarf des Kunden wieder, so hat der Kunde dies zeitnah IT-Luchs mitzuteilen.

(3) IT-Luchs ist berechtigt Unteraufträge zu erteilen. Dem Kunden werden diese schriftlich mitgeteilt.

(4) Die Erstellung von Kostenvoranschlägen kann dem Kunden auch bei nicht erteilen des Auftrags zum angefallenen Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.

(5) Alle Leistungen von IT-Luchs sind entgeltpflichtig.

(6) Zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Neukunden kann die IT-Luchs dem Verband der Vereine Creditreform Aachen e.V., Charlottenburger Allee 27-29, 52068 Aachen die zur Bonitätsprüfung relevanten Kundendaten zur Verfügung stellen.

(7) Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch IT-Luchs.

(8) IT-Luchs behält sich Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, die unter Berücksichtigung rechtlicher oder technischer Normen auftreten.

§3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise gelten grundsätzlich in Euro ab dem Geschäftssitz der IT-Luchs zzgl. Versand- und Verpackungskosten und Versicherung sowie der bei der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.

(2) Maßgebend sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.

(3) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(4) Zahlungsziel für Dienstleistungsrechnungen, Hard- und Software ist(insofern nichts anderes vereinbart) 8 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug.

(5) IT-Luchs ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden die Zahlungseingänge zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit den Hauptleistung verrechnet.

(6) Wird das Zahlungsziel überschritten, hat der Kunde (insofern es sich um einen Verbraucher handelt) bankübliche Zinsen für Überziehungskredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen (BGB §288). Bei Geschäften an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 9% über dem Basiszins (vgl. BGB §288, 2). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Ab der zweiten Mahnung wird eine pauschale Gebühr von jeweils 7,50 Euro erhoben.

(8) Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung der Leistungen benötigter Unterlagen durch den Kunden oder wegen sonstiger vom Kunden verursachten Umstände für die IT-Luchs ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Bearbeitungszeit, so wird dieser Aufwand vom Kunden zu den bei IT-Luchs üblichen Sätzen vergütet. Gleiches gilt, soweit Mängel der von IT-Luchs zu erbringenden Leistungen durch vom Kunden zu vertretenden Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die IT-Luchs vom Kunden für die Erstellung der Leistungen erhalten hat, verursacht wird.

(9) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gengenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

(10)IT-Luchs akzeptiert Zahlungen per Rechnung und Vorkasse via Überweisung und bei Abholung in bar. Im Einzelfall behält sich IT-Luchs vor bestimmte Zahlungsweisen auszuschließen.

§4 Lieferfristen und Verzug

(1) Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht gesondert vereinbart. Teillieferungen /-leistungen sind zulässig

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder Ereignissen, die es IT-Luchs erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von IT-Luchs oder deren Unterlieferanten eintreten, hat IT-Luchs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen IT-Luchs die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Übersteigt die Behinderung eine Dauer von drei Monaten, so ist der Kunde nach angegebener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag über den noch offenen Teil zurückzutreten.

(4) Eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen kann der Kunde im Falle des Verzugs setzen.

(5) Die Nachfrist im Zusammenhang bei der Erstellung von Individualsoftware beträgt mindestens vier Wochen. Die Mitwirkungspflicht des Kunden wird vorausgesetzt.

(6) Sollte es zu einer Nicht-Abnahme der vereinbarten Leistungen kommen, so wird einer Pauschale von 40% der Vertragssumme berechnet. Für Werksverträge wird die komplette Vertragssumme fällig.

§5 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Gleiches gilt auch, wenn IT-Luchs den Versand selbst durchführt.

(2) Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung durch den Kunden, so geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.

(3) Die Gefahr für Individualsoftware geht auf den Kunden ab dem Zeitpunkt der Abnahme über. Das gleiche gilt bei Teilabnahme durch den Kunden.

§6 Rücksendung

(1) Die Rücksendung von Geräten und Waren jeglicher Art bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Bei unaufgeforderter Rücksendung behält sich IT-Luchs das Recht vor, die Annahme zu verweigern und auf Kosten des Kunden zurückzusenden.

(2) Software ist von der Rücknahme ausgeschlossen, wenn das Gebrauchssiegel beschädigt ist.

(3) Die Kosten für die Rücksendung von Waren trägt in jedem Fall der Kunden, insbesondere gilt dies für die Verpackung, Fracht und den Aufwand, der IT-Luchs entsteht, die zurückgeschickte Ware wieder verkaufsfertig zu machen.

§7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung

(1) Die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§377 HGB).

(2) Beim Kauf von gebrauchter Ware sind die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln ausgeschlossen, wenn nicht eine Zusicherung von IT-Luchs zu einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie getroffen wurde. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen durch IT-Luchs.

(3) Bei Waren (einschließlich Software und Dokumentationen), die nicht durch IT-Luchs hergestellt wurden, werden sämtliche Ansprüche aus Mängeln an den Kunden abgetreten, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der Waren bestehen. IT-Luchs leistet nur Gewähr, soweit der Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen IT-Luchs ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Hersteller oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar oder würde keine Aussicht auf Erfolg bieten.

(4) IT-Luchs ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beseitigen. Beim zweiten Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn hinreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestand, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist, wenn sie durch IT-Luchs verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustauschs (insbesondere bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftliche erklärt werden. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz bleibt unberührt.

(5) IT-Luchs übernimmt nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

(6) Ansprüche wegen Mängeln, sofern sie nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen sind verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. Abnahme.

(7) Eine unberechtigte Mängelrüge des Kunden, bei der das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt wurde, versetzte IT-Luchs in die Lage, die entstandenen Kosten vom Kunden zurück zu verlangen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, die festgestellten Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen. Sofern vorhanden, sind Modell- und Seriennummer der Ware sowie die Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. IT-Luchs ist der ungehinderte Zugang zu der mangelhaften Ware zu gewährleisten.

§8 Haftung

(1) IT-Luchs haftet uneingeschränkt für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung beruhen, die IT-Luchs, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

(2) Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet IT-Luchs, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet IT-Luchs im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

(3) IT-Luchs haftet nicht für Schäden durch Datenverlust, soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich somit auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Sicherungskopien auf den Systemen des Kunden notwendig ist.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Soweit IT-Luchs nach §8.2 oder §8.3 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssummer der Betriebshaftpflicht von IT-Luchs beschränkt.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von IT-Luchs.

(7) Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware und die erstellte Softwareprogramme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IT-Luchs.

(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für IT-Luchs zu verwahren und auf seine Kosten ausreichende gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an IT-Luchs ab. IT-Luchs nimmt die Abtretung an.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist IT-Luchs berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auf dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. IT-Luchs ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befrieden.

(4) Bei einem Rücknahmerecht von IT-Luchs gemäß §9.3 ist IT-Luchs berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern IT-Luchs den Zugang zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

(5) Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

(6) Der Kunde darf über unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen.

(7) Bei einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit der IT-Luchs nicht gehörenden Gegenständen, erwirbt IT-Luchs an der neuen Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der durch IT-Luchs gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt wenn die Ware mit anderen Gegenständen vermischt ist.

§10 Abtretbarkeit von Ansprüchen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit IT-Luchs geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit IT-Luchs geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von IT-Luchs ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

(2) Eine Zustimmung gilt immer nur für den Einzelfall.

§11 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Es gilt das deutsche Recht bei allen Verträgen zwischen IT-Luchs und dem Kunden unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt im Umkehrschluss auch für nicht aufgeführte Bestimmungen dieser AGB.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.